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Der
Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur
einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die
Einstellung in digitale Datenbanken
sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf
die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines
vergleichbaren Printobjektes.
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Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
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Mit
der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck
und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der
Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins
oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
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Jede
über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
-eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
-die
Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III
5. AGB dient,
-jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche
Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
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die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen
und nur bei Kennzeichnung
mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild.
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Die
Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung
der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
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Der
Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die
Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge.
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Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.